Hauptversammlung 2023
Die nächste Hauptversammlung findet am 14. März 2023 statt.
Als Anlaufstelle für Anliegen aus der Nachbarschaft fördern wir den Austausch, unterstützen lokale Projekte und bringen Menschen zusammen – engagiert, unabhängig und mit Herz fürs Quartier.
Ich / wir werde(n) Mitglied beim Leist Untere Au
| Einzelmitglieder | CHF 20.– |
| Familien / Paare | CHF 35.– |
| Vereine und Firmen | CHF 50.– |
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Monika Schmidli, 079 467 84 18, oder per Mail an: moni.schmidli@gmx.ch
Wir halten Sie in regelmässigen Abständen über die Aktivitäten des Leists auf dem Laufenden.
In den vergangenen Jahren hat der Gemeinderat gemeinsam mit den Planungsbehörden intensiv am neuen Verkehrsrichtplan gearbeitet. Dieser beinhaltet viele Verbesserungen für alle Verkehrsteilnehmer*innen und trägt unter anderem dem starken Bevölkerungswachstum des letzten Jahrzehnts Rechnung.
Unter den konkreten Massnahmen befinden sich die Sicherung von Gefahrenstellen, die Festlegung von Tempo-30-Zonen und die Beruhigung des Verkehrs in der unteren Au
Die sorgfältige Erarbeitung des Verkehrsrichtplans fand unter Mitwirkung der Bevölkerung und der politischen Parteien statt.
Der erste Umsetzungsschritt sieht die Einführung von Tempo-30-Zonen auf der Alpen- und Schützenstrasse vor. Enthalten ist auch eine neue Parkierungsregelung und die Entfernung der nicht mehr zeitgemässen „Berlinerkissen“ (die quadratischen Bodenerhebungen bei den Kreuzungen Schützen- / Alpenstrasse und Alpen- / Blüemlisalpstrasse).
Für die Realisierung dieses Pakets benötigt die Gemeinde einen Kredit von CHF 475’000. Die SVP Heimberg bekämpft den Kredit mit dem Finanzreferendum. Dies hat zur Folge, dass an der Gemeindeversammlung (voraussichtlich am 27.06.2022) über den Kredit abgestimmt wird.
Der Vorstand unterstützt den Kredit. Wir wünschen uns einen quartierverträglichen Verkehr und mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen.
Das stimmt. Auf beiden Strassen ist ein Limit von 30 Km/h signalisiert. Eine sogenannte „Tempo-30-Zone“ unterscheidet sich aber stark von der reinen Geschwindigkeitsbegrenzung. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) macht genaue Vorgaben dazu, nämlich:
Die Gemeinden haben die Aufgabe, für die Sicherheit ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu sorgen. Dies beinhaltet auch alle Massnahmen zur Abwicklung und Regelung des Verkehrs auf Strassen und Plätzen.
Bundesamt für Strassen (ASTRA)
(Auf ein Element klicken, um es auszuklappen)
2019: Heimberg 8.1%, Uetendorf 4.8%, Steffisburg 3.3%
2018: Heimberg 12.2%, Uetendorf 5.2%, Steffisburg 3.0%
Quelle: https://www.police.be.ch/de/start/dienstleistungen/statistik/geschwindigkeitsmessstatistik.html
Durch Beruhigungselemente kann das Überholen an unübersichtlichen Stellen verhindert werden
Mit Ausbuchtungen und Rechtsvortritten in regelmässigen Abständen und an geeigneten Stellen wird das Fahren mit übermässiger Geschwindigkeit erschwert
Rechtsvortritte erhöhen die Achtsamkeit der Autofahrer*innen und lenken den Blick auf die Strasse (anstatt z.B. auf das Handy)
Sichere Schulwege verhindern, dass immer mehr Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule fahren. Den Schulweg zu Fuss oder mit dem Velo zurückzulegen dient der Gesundheit
Wir möchten auch den nachfolgenden Generationen das Wohnen in einer modernen, attraktiven und familienfreundlichen Wohngemeinde ermöglichen.Durch die Einführung von Tempo-30-Zonen werden die Wohnquartiere in der unteren Au für den Schleichverkehr weniger attraktiv. Der Wegfall des Durchgangsverkehrs kann die wachstumsbedingte Zunahme des Verkehrs ausgleichen und so zum Erhalt der Wohnqualität beitragen.

Wussten Sie, dass Privathaushalte zu den grössten Verursachern von Food Waste in der Schweiz gehören? Bestimmt kennen Sie das: Der Kühlschrank ist gut gefüllt – und Sie essen spontan bei Freunden oder Sie fahren ein paar Tage weg. Die Esswaren in Ihrem Kühlschrank häufen sich an, wandern in den Hintergrund und schliesslich in den Abfall. Schade! Bestimmt hätte jemand die Einkäufe verwerten können.
Wir können es uns in der Schweiz leisten, Lebensmittel wegzuwerfen – finanziell. Nicht aber aus ethischer und ökologischer Sicht. Um möglichst viele Lebensmittel vor dem Abfall zu bewahren, werden in der ganzen Schweiz öffentlich zugängliche Kühlschränke aufgestellt und von freiwilligen Helferinnen und Helfern betrieben.
Die Gemeinschaftskühlschränke stehen allen Interessierten als Tauschplattformen zur Verfügung. Hier können jederzeit geniessbare Lebensmittel, die nicht mehr konsumiert werden, ins Kühlfach gelegt werden. Und natürlich kann man auch selbst Produkte mit nach Hause nehmen. So tragen Sie dazu bei, den Food Waste in der Schweiz nachhaltig zu reduzieren.
Die Schüler und Schülerinnen der Oberstufenschule untere Au übernehmen die Betreuung und hygienische Pflege des Kühlschranks und kontrollieren regelmässig die Inhalte.
Die Benutzung des Kühlschranks erfolgt eigenverantwortlich. Die Personen, welche den Kühlschrank betreiben, übernehmen keine Haftung. Das Gleiche gilt für den Verein Madame Frigo.
Hauptverantwortung:
Leist Untere Au, C. Schweizer 079 582 47 43
Wir setzen uns für die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in Heimberg ein.
Unsere Ziele und Tätigkeiten umfassen:
Wir verfolgen keine kommerziellen Zwecke und erstreben keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.

Präsident:in

Kassierin

Sekretär

Protokollführer

Beisitzer

Website
Unter dem Namen «Leist Untere Au» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Heimberg. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.
Das Leistgebiet erstreckt sich vom Industrieweg bis zum Hubel, zwischen Buchwald und Aare.
Der Verein «Leist Untere Au» setzt sich für die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität ein.
Der Verein bezweckt insbesondere:
Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.
Der Verein verfügt über folgende Mittel:
Mitgliederbeiträge, Spenden und Zuwendungen aller Art.
Die Einnahmen des Leistes dienen ausschliesslich zur Bestreitung von Ausgaben die dem Leistzweck dienen. Einzelausgaben bis zu Fr. 500.- liegen in der Kompetenz des Vorstandes.
Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen. Aktivmitglieder mit Stimmrecht sind natürliche Personen, welche die Angebote und Einrichtungen des Vereins nutzen. Passivmitglieder mit Stimmrecht können natürliche oder juristische Personen sein, welche den Verein ideell und finanziell unterstützen. Gönnermitglieder mit Stimmrecht bezahlen einen Jahresbeitrag, der mindestens dem der Aktivmitglieder entspricht.
Die Mitgliedschaft erlischt bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person.
Ein Vereinsaustritt ist auf Jahresende möglich. Das Austrittsschreiben muss mindestens 10 Tage vor der ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Ein Mitglied kann jederzeit wegen Verletzung der Statuten aus dem Verein ausgeschlossen werden. Bleibt ein Mitglied trotz Mahnung den Mitgliederbeitrag schuldig, kann es vom Vorstand automatisch ausgeschlossen werden.
Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) die Revisoren
Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Halbjahr statt. Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder mindestens zehn Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig. Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens drei Wochen vorher schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat spätestens zwei Wochen nach Eingang des Begehrens zu erfolgen. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
Der Vorstand besteht aus drei bis sieben Personen. Sie werden alle zwei Jahre an der Hauptversammlung in globo wiedergewählt. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen. Er kann Arbeitsgruppen
(Fachgruppen) einsetzen. Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Entschädigung anstellen oder beauftragen. Der
Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss dieser Statuten einem anderen Organ übertragen sind. Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen.
Im Vorstand sind folgende Ressorts vertreten:
a) Präsidium
b) Vizepräsidium
c) Finanzen
d) Sekretariat
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsrevisoren oder eine juristische Person, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen. Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich.
Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung zu zweien, vorzugsweise Präsident/in und Sekretär/in.
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und mit dem Stimmenmehr von 2/3 der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.
Diese Statuten wurden am 11.05. 2021 vom Vorstand genehmigt und treten ab diesem Datum in Kraft. Sie ersetzten die Statuten der IG Wohnen Untere Au.
Bilder aus dem Leistgebiet und aus unseren Aktivitäten.