Leist Untere Au Heimberg

Im Interesse der Gemeinschaft

Der Leist Untere Au setzt sich für die Lebensqualität und das gute Miteinander in unserem Quartier ein.

Als Anlaufstelle für Anliegen aus der Nachbarschaft fördern wir den Austausch, unterstützen lokale Projekte und bringen Menschen zusammen – engagiert, unabhängig und mit Herz fürs Quartier.

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Aktuelles

Tempo-30-Zonen in Heimberg – Richtplan Verkehr

Verkehrsrichtplan und Tempo-30-Zonen

Für mehr Sicherheit und Wohnqualität in Heimberg

In den vergangenen Jahren hat der Gemeinderat gemeinsam mit den Planungsbehörden intensiv am neuen Verkehrsrichtplan gearbeitet. Dieser beinhaltet viele Verbesserungen für alle Verkehrsteilnehmer*innen und trägt unter anderem dem starken Bevölkerungswachstum des letzten Jahrzehnts Rechnung. 

Unter den konkreten Massnahmen befinden sich die Sicherung von Gefahrenstellen, die Festlegung von Tempo-30-Zonen und die Beruhigung des Verkehrs in der unteren Au

Die sorgfältige Erarbeitung des Verkehrsrichtplans fand unter Mitwirkung der Bevölkerung und der politischen Parteien statt.

Der erste Umsetzungsschritt sieht die Einführung von Tempo-30-Zonen auf der Alpen- und Schützenstrasse vor. Enthalten ist auch eine neue Parkierungsregelung und die Entfernung der nicht mehr zeitgemässen „Berlinerkissen“ (die quadratischen Bodenerhebungen bei den Kreuzungen Schützen- / Alpenstrasse und Alpen- / Blüemlisalpstrasse).

Für die Realisierung dieses Pakets benötigt die Gemeinde einen Kredit von CHF 475’000. Die SVP Heimberg bekämpft den Kredit mit dem Finanzreferendum. Dies hat zur Folge, dass an der Gemeindeversammlung (voraussichtlich am 27.06.2022)  über den Kredit abgestimmt wird.

Der Vorstand unterstützt den Kredit. Wir wünschen uns einen quartierverträglichen Verkehr und mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen.

Aber auf der Alpen- und Schützenstrasse gilt doch schon Tempo-30...?

Das stimmt. Auf beiden Strassen ist ein Limit von 30 Km/h signalisiert. Eine sogenannte „Tempo-30-Zone“ unterscheidet sich aber stark von der reinen Geschwindigkeitsbegrenzung. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) macht genaue Vorgaben dazu, nämlich:

  • auffällige Tore oder torähnliche Situationen, die den Übergang vom verkehrsorientierten Strassennetz in die verkehrsberuhigte Zone verdeutlichen
  • Rechtsvortritt bei Verzweigungen, ausser wenn die Verkehrssicherheit eine abweichende Regelung durch Signale
    erfordert
  • Der Verzicht auf Fussgängerstreifen, ausser die Sicherheit erfordert solche (wie z.B. bei Schulen und Heimen)
  • weitere flankierende Massnahmen zur Verkehrsberuhigung, wie z.B. Tempo-30-Bodenmarkierungen, Einengungen und Versätze zur Reduktion übermässiger Geschwindigkeit.

Die Gemeinden haben die Aufgabe, für die Sicherheit ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu sorgen. Dies beinhaltet auch alle Massnahmen zur Abwicklung und Regelung des Verkehrs auf Strassen und Plätzen.

Unsere Argumente für die Tempo-30-Zonen

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  • Bereits heute verkehren auf der Alpen- und Schützenstrasse täglich bis zu 4’000 Autos und die Bevölkerung wächst weiter. Ab 5’000 oder 6’000 Fahrzeugen werden die schmalen Quartierstrassen ähnlich stark befahren sein wie manche Hauptstrasse.

  • Wir sollten nicht die gleichen Fehler wiederholen: In Heimberg findet der Kindergarten teilweise in Baubaracken statt, weil nicht auf das Bevölkerungswachstum reagiert wurde. Beim Verkehr können die Konsequenzen des Nichtstuns noch viel weitereichender sein als bei der Schulraumplanung.

  • Tempo-30-Zonen verringern den quartierfremden Durchgangsverkehr und erhöhen die Sicherheit für die schwachen Verkehrsteilnehmer.
  • Zur Wohn- und Standortqualität muss Sorge getragen werden. Heimberg soll nicht das Image einer verkehrsorientierten, nach Wachstum strebenden und kulturarmen Gemeinde haben. Wir möchten verhindern, dass die Entwicklung mit noch mehr Verkehr in genau diese Richtung geht. Stattdessen wünschen wir uns in der unteren Au ein modernes, kinder- und familienfreundliches, verkehrsberuhigtes Quartier, in welchem sich die Menschen begegnen und auch ihre Freizeit verbringen.

  • Zunehmender Verkehr trägt dazu bei, dass Anwohner sich vermehrt mit hohen Hecken, Einfriedungen und Schallschutzwänden vor den Immissionen schützen. Darunter würde das Ortsbild leiden. Es wäre schade, wenn die Alpen- und Schützenstrasse zu eintönigen, engen und lärmigen Verkehrskanälen werden.

  • Um die zukünftigen Investitionen schultern und den schwierigen Finanzhaushalt ins Lot zu bringen, benötigt Heimberg Steuerzahler. Diese legen nicht nur Wert auf eine gute Anbindung an Autobahn und ÖV sondern auch auf Ruhe, Standortqualität und Erholungszonen. Dies gilt umso mehr in Zeiten von Homeoffice und im Trend zu mehr Work-Life-Balance.

  • Immobilien an verkehrsreichen Strassen müssen beim Marktpreis Abschläge hinnehmen. Sinkt der Wert (oder steigt er nicht mehr proportional mit dem Markt), dann wird auch der Steuerwert in Mitleidenschaft gezogen. Langfristig kann das für die Gemeinde zu verminderten Steuereinnahmen (Liegenschaftssteuern) führen.
  • Die Gemeinde prognostiziert für die nächsten Jahre ein Nettowachstum von einer Schulklasse pro Jahr. Der Bau des nächsten Schulhauses findet in der unteren Au statt. Die geplanten Überbauungen «Bir Underfüerig» und Rigips befinden sich ebenfalls im Quartier und auf der anderen Strassenseite. Somit führt der Schulweg der meisten Neuzuzüger über die Alpenstrasse und es wird zu mehr Fuss- und Veloverkehr kommen. 

     

  • Besonders die Alpenstrasse ist einzigartig als Strasse solch schmaler Dimensionen ohne nennenswerte Verkehrsberuhigungselemente. Da bei dieser geringen Breite keine Velostreifen erlaubt sind, sind Beruhigungsmassnahmen umso wichtiger. Der Bus und der wachsende Anteil SUVs tragen zusätzlich zu den engen Verhältnissen bei.

     

  • Alpen- und Schützenstrasse zeichnen sich durch Abschnitte mit sehr langen Geraden Es gibt zahlreiche sportlich orientierte Lenker, die abends und nachts mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Zwar sind die Strassen zu dieser Tageszeit schwach frequentiert und einigermassen übersichtlich. Trotzdem kann ein Zusammenstoss mit einem Velo oder einem Fussgänger fatal ausgehen. Die Haustüren und Gärten sind teilweise nur 1-2 Meter von der Fahrbahn entfernt.  

  • 19 Verkehrsunfälle in Heimberg zwischen 2011 und 2020 sind zu viel. Die Unfallursache Nummer eins ist überhöhte Geschwindigkeit. 
    (Quelle: Präsentation Informationsveranstaltung zum VRP vom 07.09.2021)

     

  • Mittags und abends kommt es zu kühnen Überholmanövern, wodurch manche Velofahrende abgedrängt werden und entgegenkommende Fahrzeuge abbremsen müssen. Busse werden trotz schlechter Sichtverhältnisse überholt.

  • In Heimberg sind Geschwindigkeitsübertretungen leider häufig. Im Jahr 2020 führte die Messung von 11’961 Fahrzeugen zu 1’029 Ordnungsbussen und 8 Anzeigen, was einer Quote von rund 9% entspricht. Die Quoten in unseren Nachbarsgemeinden Uetendorf und Steffisburg lagen bei 6% und 4%, also deutlich tiefer. Dass es sich bei diesem Jahr nicht um einen einmaligen Ausreisser handelt, zeigt der Blick weiter zurück:

    2019: Heimberg   8.1%, Uetendorf 4.8%, Steffisburg 3.3%

    2018: Heimberg 12.2%, Uetendorf 5.2%, Steffisburg 3.0%

     

    Quelle: https://www.police.be.ch/de/start/dienstleistungen/statistik/geschwindigkeitsmessstatistik.html

  • Durch Beruhigungselemente kann das Überholen an unübersichtlichen Stellen verhindert werden

  • Mit Ausbuchtungen und Rechtsvortritten in regelmässigen Abständen und an geeigneten Stellen wird das Fahren mit übermässiger Geschwindigkeit erschwert

  • Rechtsvortritte erhöhen die Achtsamkeit der Autofahrer*innen und lenken den Blick auf die Strasse (anstatt z.B. auf das Handy)

  • Sichere Schulwege verhindern, dass immer mehr Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule fahren. Den Schulweg zu Fuss oder mit dem Velo zurückzulegen dient der Gesundheit

  • Die Neuverschuldung durch den Kredit von CHF 475’000 wird sich nur geringfügig auf die Finanzen der Gemeinde auswirken. Die gegenwärtige Pro-Kopf-Schuld beträgt gemäss Budget 2022 CHF 1’414. Neu läge sie theoretisch bei CHF 1’480. Noch im Jahr 2016 betrug sie CHF 2’893 pro Kopf.
     
  • Der Zeitpunkt für Fremdfinanzierungen ist günstig. Durch die tiefen SNB-Leitzinsen ist der Schuldendienst sehr günstig und die zusätzliche Zinslast wird kaum spürbar sein. Allerdings ist aufgrund der weltweit ansteigenden Inflationsraten mit baldigen Erhöhungen zu rechnen. Mittelfristig unumgängliche Massnahmen sollten also unbedingt jetzt angegangen werden. Schon bald wird die Finanzierung neuer Schulden deutlich teurer.
     
  • Wir sehen klare Kostenvorteile in einem etwas grösseren Massnahmenpaket (Verkehrsrichtplan) gegenüber vielen kleine Eingriffen, die in regelmässigen Abständen nötig würden, um das Verkehrswachstum zu regulieren und die Sicherheit zu gewährleisten
  • Wildparkierer sind ein unangenehmes Dauerthema. Sie beanspruchen fremde Flächen und behindern durch Parkierung am Strassenrand und auf dem Trottoir den Verkehr und die Einsatzkräfte der Feuerwehr. Deshalb sind klare Regeln und Kennzeichnungen nötig, so wie sie im Verkehrsrichtplan vorgesehen sind.
  • Tempo-30-Zonen existieren in der Schweiz seit vielen Jahren und die Erfahrungen sind hinsichtlich Sicherheit sehr positiv. Die Unfallzahlen reduzieren sich. Fussgänger und Velofahrer fühlen sich insgesamt sicherer.

  • An kritischen Stellen wie dem Schulareal bleiben die Fussgängerstreifen auch in Zukunft bestehen.
  • Dieser Effekt kann tatsächlich auftreten, aber nur wenn der Verkehr sehr dicht ist und sich an diesen Stellen regelmässig Autos kreuzen müssen. Dichter Verkehr führt aber auch ohne Beruhigungsmassnahmen zu Rückstaus (z.B. hinter dem Bus) und zum sogenannten «Handorgel-Effekt», was ebenfalls Emissionen bringt. Aus unserer Sicht gilt es das Problem an der Wurzel zu packen und dichten Verkehr in den Wohnquartieren zu vermeiden. Dafür sind die Tempo-30-Zonen ein wirkungsvolles Instrument. Sie verringern den Durchgangs- und Schleichverkehr.

  • Bei Geschwindigkeiten bis 30 Km/h sind die Abrollgeräusche der Reifen dominierend und werden stärker wahrgenommen als der Motor. Besonders deutlich wird dies bei nasser Fahrbahn. Durch den wachsenden Anteil Elektroautos werden beschleunigungsbedingte Motorengeräusche an Bedeutung verlieren, nicht jedoch die Reifengeräusche.

  • Das Einzige, was sowohl Anwohner als auch Verkehrsteilnehmer nachhaltig von Lärm und Stress befreit, ist eine Senkung des Aufkommens.

Wir möchten auch den nachfolgenden Generationen das Wohnen in einer modernen, attraktiven und familienfreundlichen Wohngemeinde ermöglichen.Durch die Einführung von Tempo-30-Zonen werden die Wohnquartiere in der unteren Au für den Schleichverkehr weniger attraktiv. Der Wegfall des Durchgangsverkehrs kann die wachstumsbedingte Zunahme des Verkehrs ausgleichen und so zum Erhalt der Wohnqualität beitragen.

Madame Frigo

Allgemeines

Wussten Sie, dass Privathaushalte zu den grössten Verursachern von Food Waste in der Schweiz gehören? Bestimmt kennen Sie das: Der Kühlschrank ist gut gefüllt – und Sie essen spontan bei Freunden oder Sie fahren ein paar Tage weg. Die Esswaren in Ihrem Kühlschrank häufen sich an, wandern in den Hintergrund und schliesslich in den Abfall. Schade! Bestimmt hätte jemand die Einkäufe verwerten können.

  • Rund ein Drittel aller in der Schweiz produzierten Lebensmittel geht zwischen Feld und Teller verloren.
  • 28% des Food Waste in der Schweiz wird durch die Privathaushalte verursacht.
  • 252g Lebensmittel werden pro Person täglich verschwendet

Madame Frigos Idee

Wir können es uns in der Schweiz leisten, Lebensmittel wegzuwerfen – finanziell. Nicht aber aus ethischer und ökologischer Sicht. Um möglichst viele Lebensmittel vor dem Abfall zu bewahren, werden in der ganzen Schweiz öffentlich zugängliche Kühlschränke aufgestellt und von freiwilligen Helferinnen und Helfern betrieben.

So funktionierts

Die Gemeinschaftskühlschränke stehen allen Interessierten als Tauschplattformen zur Verfügung. Hier können jederzeit geniessbare Lebensmittel, die nicht mehr konsumiert werden, ins Kühlfach gelegt werden. Und natürlich kann man auch selbst Produkte mit nach Hause nehmen. So tragen Sie dazu bei, den Food Waste in der Schweiz nachhaltig zu reduzieren.

Der Kühlschrank ist für jede und jeden rund um die Uhr zugänglich. Es gibt keine Beschränkungen wie Passwörter oder Schlösser.

Die Schüler und Schülerinnen der Oberstufenschule untere Au übernehmen die Betreuung und hygienische Pflege des Kühlschranks und kontrollieren regelmässig die Inhalte.

Die Benutzung des Kühlschranks erfolgt eigenverantwortlich. Die Personen, welche den Kühlschrank betreiben, übernehmen keine Haftung. Das Gleiche gilt für den Verein Madame Frigo.

Hauptverantwortung:

Leist Untere Au, C. Schweizer 079 582 47 43

Unsere Ziele

Wir setzen uns für die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in Heimberg ein.

Unsere Ziele und Tätigkeiten umfassen:

  • die überparteiliche Vertretung der Quartierinteressen gegenüber den Behörden
  • die Information der Mitglieder
  • den Miteinbezug der Anwohnerschaft bei der Planung von Grossprojekten durch die Gemeinde
  • die Einreichung von Einsprachen und Beschwerden im Zusammenhang mit Bau- und Planungsvorhaben im Leistgebiet
  • aktive Massnahmen zur Reduktion und Beruhigung des motorisierten Verkehrs
  • die Erhöhung der Sicherheit auf Fuss- und Schulwegen
 

Wir verfolgen keine kommerziellen Zwecke und erstreben keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.  

Leistgebiet

Vorstand

Vakant

Präsident:in

Monika Schmidli

Kassierin

Stefan Schmidli

Sekretär

Jürg Germann

Protokollführer

Thomas Bürki

Beisitzer

Cyrill Messerli

Website

Statuten

Unter dem Namen «Leist Untere Au» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Heimberg. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.

Das Leistgebiet erstreckt sich vom Industrieweg bis zum Hubel, zwischen Buchwald und Aare.

Der Verein «Leist Untere Au» setzt sich für die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität ein.
Der Verein bezweckt insbesondere:

  • die Quartierinteressen gegenüber den Behörden überparteilich zu vertreten
  • die Information der Mitglieder
  • den Miteinbezug der Anwohnerschaft bei der Planung von Grossprojekten durch die Gemeinde
  • die Einreichung von Einsprachen und Beschwerden im Zusammenhang mit Bau- und Planungsvorhaben im Leistgebiet
  • aktive Massnahmen zur Reduktion und Beruhigung des motorisierten Verkehrs
  • Sicherheit auf Fuss- und Schulwegen

Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.  

Der Verein verfügt über folgende Mittel:

Mitgliederbeiträge, Spenden und Zuwendungen aller Art.

Die Einnahmen des Leistes dienen ausschliesslich zur Bestreitung von Ausgaben die dem Leistzweck dienen. Einzelausgaben bis zu Fr. 500.- liegen in der Kompetenz des Vorstandes.

Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen. Aktivmitglieder mit Stimmrecht sind natürliche Personen, welche die Angebote und Einrichtungen des Vereins nutzen. Passivmitglieder mit Stimmrecht können natürliche oder juristische Personen sein, welche den Verein ideell und finanziell unterstützen. Gönnermitglieder mit Stimmrecht bezahlen einen Jahresbeitrag, der mindestens dem der Aktivmitglieder entspricht.

Die Mitgliedschaft erlischt bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person.

Ein Vereinsaustritt ist auf Jahresende möglich. Das Austrittsschreiben muss mindestens 10 Tage vor der ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Ein Mitglied kann jederzeit wegen Verletzung der Statuten aus dem Verein ausgeschlossen werden. Bleibt ein Mitglied trotz Mahnung den Mitgliederbeitrag schuldig, kann es vom Vorstand automatisch ausgeschlossen werden.

Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) die Revisoren

Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Halbjahr statt. Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder mindestens zehn Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig. Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens drei Wochen vorher schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit die  Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat spätestens zwei Wochen nach Eingang des  Begehrens zu erfolgen. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.   

Der Vorstand besteht aus drei bis sieben Personen. Sie werden alle zwei Jahre an der Hauptversammlung in globo wiedergewählt. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen. Er kann Arbeitsgruppen
(Fachgruppen) einsetzen. Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Entschädigung anstellen oder beauftragen. Der
Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss dieser Statuten einem anderen Organ übertragen sind. Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen.
Im Vorstand sind folgende Ressorts vertreten:
a) Präsidium
b) Vizepräsidium
c) Finanzen
d) Sekretariat

Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsrevisoren oder eine juristische Person, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen. Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich.

Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung zu zweien, vorzugsweise Präsident/in und Sekretär/in.

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und mit dem Stimmenmehr von 2/3 der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.

Diese Statuten wurden am 11.05. 2021 vom Vorstand genehmigt und treten ab diesem Datum in Kraft. Sie ersetzten die Statuten der IG Wohnen Untere Au.