Leist Untere Au Heimberg

Im Interesse der Gemeinschaft

Der Leist Untere Au setzt sich für die Lebensqualität und das gute Miteinander in unserem Quartier ein.

Als Anlaufstelle für Anliegen aus der Nachbarschaft fördern wir den Austausch, unterstützen lokale Projekte und bringen Menschen zusammen – engagiert, unabhängig und mit Herz fürs Quartier.

Beitritt neue Mitglieder

Ich / wir werde(n) Mitglied beim Leist Untere Au

EinzelmitgliederCHF 20.–
Familien / PaareCHF 35.–
Vereine und FirmenCHF 50.–

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Corinne Schweizer, 079 582 47 43, oder per Mail an: info@leistuntereau.ch

Leist-Newsletter abonnieren

Wir halten Sie in regelmässigen Abständen über die Aktivitäten des Leists auf dem Laufenden.

* erforderlich

Leist-Jass im Pavillon

Dienstag, 04. November um 19:00 Uhr

im Pavillon Kirchgemeinde Heimberg

Alle sind herzlich willkommen

Der Leist Untere Au freut sich!

Keine Anmeldung erforderlich

Platzgen mit dem Platzgerclub Heimberg

Mittwoch, 15. Oktober

Nach einer kurzen Einführung durch Mike konnten wir anschliessend unser Glück versuchen, so nahe wie möglich den „Platzge“ zum „Schwirren“ zu werfen. Schon nur das „Ries“ mit Lätt zu treffen, war ein Kunststück.

Anschliessend genossen wir ein feines Raclette, das uns Michel im gemütlichen Klublokal servierte.

Der Leist Untere Au dankt dem Platzgerclub für die super Organisation.

Urnenabstimmung Überbauungsordnung Louelipark – 28. September 2025 / Angenommen

Am Sonntag, 28. September, entscheidet die Stimmbevölkerung von Heimberg über die Überbauungsordnung Louelipark. Der Leist Untere Au hat sich im Mitwirkungsverfahren intensiv mit dem Projekt befasst und klare Anliegen eingebracht. 

Wir haben uns insbesondere für eine massvolle Dimensionierung, eine Begrenzung der Gebäudehöhe, eine etappierte Realisierung sowie eine stärkere Ausrichtung auf Familien eingesetzt. Ein zentrales Anliegen betrifft zudem den Verkehr: Die Erschliessung des neuen Quartiers darf nicht über die Alpen- und Schützenstrasse erfolgen, sondern soll ausschliesslich über die Brücke (Prodega) gewährleistet werden.

Uns ist wichtig, dass das Projekt im Einklang mit der bestehenden Infrastruktur und dem Charakter von Heimberg entwickelt wird. Die bevorstehende Abstimmung bietet nun allen die Möglichkeit, ihre Stimme einzubringen und die Zukunft dieses wichtigen Areals mitzugestalten.

Einsprache des Leist Untere Au zur Bushaltestelle Aarhölzli

Im Juli 2025 hat der Leist Untere Au mit Unterstützung von betroffenen Anwohner:innen sowie Experten fristgerecht eine Einsprache gegen das Bauvorhaben „Hindernisfreier Ausbau Bushaltestelle Aarhölzli“ bei der Gemeinde und dem Regierungsstatthalteramt eingereicht.

Unsere Hauptanliegen:

  • Barrierefreiheit: Die Pläne für die Bushaltestelle erfüllen an einer Seite die geforderte Mindestbreite für Rollstuhlmanövrierflächen nur knapp. Wir fordern, dass auch bei schwierigen Wetterverhältnissen (z. B. Schnee, Laub) eine sichere Benutzbarkeit dauerhaft gewährleistet bleibt.

  • Verkehrssicherheit: Besonders kritisch sehen wir die geplante zweispurige Führung im Bereich der Bushaltestelle. Im vorgesehenen Zustand beträgt die Fahrbahnbreite an der engsten Stelle lediglich rund 4.5 Meter – ein haltender Linienbus nimmt schon 2.55 Meter ein. Für Gegenverkehr oder Überholen bleibt so zu wenig Platz, was insbesondere in der Kurve zu riskanten Situationen führt. Der Leist Untere Au fordert daher, wie von Verkehrsfachstellen empfohlen, eine bauliche oder signaltechnische Lösung, die das Überholen haltender Busse zuverlässig ausschliesst (z. B. durch bauliche Engführung, durchgezogene Linie oder – wie ursprünglich vorgeschlagen – eine einspurige Fahrbahn im Haltestellenbereich).

Unsere Einsprache stützt sich auf fachliche Gutachten, die geltenden Normen zur Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit sowie die Empfehlungen des technischen Berichts zum Verkehrsrichtplan Heimberg.

Wir sind bestrebt, gemeinsam mit der Gemeinde, den Fachstellen und allen Betroffenen eine dauerhaft sichere und für alle zugängliche Bushaltestelle zu erreichen.

Bei Fragen oder Anmerkungen freut sich der Vorstand des Leist Untere Au über Kontakt und Austausch.

Reservation Adventsfenster 2025

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Dezember 2025

MDMDFSS
Frei Gebucht Nicht verfügbar

Unsere Ziele

Wir setzen uns für die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in Heimberg ein.

Unsere Ziele und Tätigkeiten umfassen:

  • die überparteiliche Vertretung der Quartierinteressen gegenüber den Behörden
  • die Information der Mitglieder
  • den Miteinbezug der Anwohnerschaft bei der Planung von Grossprojekten durch die Gemeinde
  • die Einreichung von Einsprachen und Beschwerden im Zusammenhang mit Bau- und Planungsvorhaben im Leistgebiet
  • aktive Massnahmen zur Reduktion und Beruhigung des motorisierten Verkehrs
  • die Erhöhung der Sicherheit auf Fuss- und Schulwegen
 

Wir verfolgen keine kommerziellen Zwecke und erstreben keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.  

Leistgebiet

Vorstand

Corinne Schweizer

Präsidentin

Monika Schmidli

Kassierin

Stefan Schmidli

Sekretär

Jürg Germann

Protokollführer

Thomas Bürki

Beisitzer

Cyrill Messerli

Website

Statuten

Unter dem Namen «Leist Untere Au» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Heimberg. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.

Das Leistgebiet erstreckt sich vom Industrieweg bis zum Hubel, zwischen Buchwald und Aare.

Der Verein «Leist Untere Au» setzt sich für die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität ein.
Der Verein bezweckt insbesondere:

  • die Quartierinteressen gegenüber den Behörden überparteilich zu vertreten
  • die Information der Mitglieder
  • den Miteinbezug der Anwohnerschaft bei der Planung von Grossprojekten durch die Gemeinde
  • die Einreichung von Einsprachen und Beschwerden im Zusammenhang mit Bau- und Planungsvorhaben im Leistgebiet
  • aktive Massnahmen zur Reduktion und Beruhigung des motorisierten Verkehrs
  • Sicherheit auf Fuss- und Schulwegen

Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.  

Der Verein verfügt über folgende Mittel:

Mitgliederbeiträge, Spenden und Zuwendungen aller Art.

Die Einnahmen des Leistes dienen ausschliesslich zur Bestreitung von Ausgaben die dem Leistzweck dienen. Einzelausgaben bis zu Fr. 500.- liegen in der Kompetenz des Vorstandes.

Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen. Aktivmitglieder mit Stimmrecht sind natürliche Personen, welche die Angebote und Einrichtungen des Vereins nutzen. Passivmitglieder mit Stimmrecht können natürliche oder juristische Personen sein, welche den Verein ideell und finanziell unterstützen. Gönnermitglieder mit Stimmrecht bezahlen einen Jahresbeitrag, der mindestens dem der Aktivmitglieder entspricht.

Die Mitgliedschaft erlischt bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person.

Ein Vereinsaustritt ist auf Jahresende möglich. Das Austrittsschreiben muss mindestens 10 Tage vor der ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Ein Mitglied kann jederzeit wegen Verletzung der Statuten aus dem Verein ausgeschlossen werden. Bleibt ein Mitglied trotz Mahnung den Mitgliederbeitrag schuldig, kann es vom Vorstand automatisch ausgeschlossen werden.

Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) die Revisoren

Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Halbjahr statt. Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder mindestens zehn Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig. Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens drei Wochen vorher schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit die  Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat spätestens zwei Wochen nach Eingang des  Begehrens zu erfolgen. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.   

Der Vorstand besteht aus drei bis sieben Personen. Sie werden alle zwei Jahre an der Hauptversammlung in globo wiedergewählt. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen. Er kann Arbeitsgruppen
(Fachgruppen) einsetzen. Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Entschädigung anstellen oder beauftragen. Der
Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss dieser Statuten einem anderen Organ übertragen sind. Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen.
Im Vorstand sind folgende Ressorts vertreten:
a) Präsidium
b) Vizepräsidium
c) Finanzen
d) Sekretariat

Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsrevisoren oder eine juristische Person, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen. Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich.

Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung zu zweien, vorzugsweise Präsident/in und Sekretär/in.

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und mit dem Stimmenmehr von 2/3 der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.

Diese Statuten wurden am 11.05. 2021 vom Vorstand genehmigt und treten ab diesem Datum in Kraft. Sie ersetzten die Statuten der IG Wohnen Untere Au.