
Herbstspaziergang
Am Sonntag, 22. Oktober lädt der Leist Untere Au zum Spaziergang durch das Leistgebiet ein.
Am Sonntag, 22. Oktober lädt der Leist Untere Au zum Spaziergang durch das Leistgebiet ein.
Machen Sie mit bei den Adventsfenstern in der Unteren Au. Alle Daten und Standorte.
Teilen Sie uns Ihre Anliegen für die Gemeinde Heimberg mit Wir freuen uns über alle konstruktiven Inputs und Anregungen.
Die Hauptversammlung des Leist Untere Au hat am 14. März stattgefunden.
Obschon wir diesmal leider nicht ganz alle Fenster belegen konnten, erschien die Untere Au wiederum in sehr feierlichem Licht.
Die glücklichen Gewinner:innen stehen fest. Wir freuen uns über das grosse Interesse und die zahlreichen Teilnahmen. Ein besonderer Dank geht an die grosszügigen Sponsoren.
Wir haben zum ersten Mal am Adventsmärit Heimberg teilgenommen. Herzlichen Dank allen die zum Guten gelingen beigetragen haben!
Der Vorstand des Leist untere Au unterstützt den Verkehrsrichtplan und den Kredit für die Einführung von Tempo-30-Zonen in den Wohnquartieren. Wir wünschen uns einen quartierverträglichen Verkehr und mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen.
Allgemeines Wussten Sie, dass Privathaushalte zu den grössten Verursachern von Food Waste in der Schweiz gehören? Bestimmt kennen Sie das: Der Kühlschrank ist gut gefüllt – und Sie essen spontan
Die Aktion war ein voller Erfolg. Auf unseren Adventsspaziergängen haben wir ein paar Schnappschüsse gemacht.
Wir konnten 24 Adventsfenster reservieren. An jedem Abend zwischen dem 1. und 24. Dezember wird in der unteren Au ein Fenster erleuchtet sein. An manchen Abenden wird für Besucher Tee,
Der Vorstand unterstützt die Tempo 30-Zonen.
Wir weisen darauf hin, dass das Gewerbe wie auch Private die Winterhalde immer häufiger via Käsereiweg, Schützen- und Alpenstrasse verlassen, anstatt über die Bernstrasse. Und wir bitten die Gemeinde dafür zu sorgen, dass die bedenkliche Zone mit den Containern und Tanks endlich saniert werden kann.
Eine Delegation unseres Vorstandes hatte Gelegenheit zu einer Aussprache mit dem Präsidenten des Verwaltungsrates und dem Gemeindepräsidenten, der Mitglied des Verwaltungsrates ist. Wir wurden transparent informiert. Gemäss letzter Information ist das Projekt einer Regionalen Schwimmhalle zurzeit kein Thema mehr.
Bei der Planung Rigips-Areal konnten wir unsere Anliegen und Wünsche vorlegen.
Fünf Planungsteams haben das ganze zur Überbauung stehende Areal inkl. Bahnhof Heimberg ausgearbeitet.
Die Renaturierung der Aare von Thun bis Bern wird in Etappen vorbereitet.
Die öffentliche Mitwirkung fand im Juni 2021 statt.
Diverses
Wir danken Peter für sein Engagement.
Der Vorstand
Heimberg, im Oktober 2021
wird zu
Präsidentin
Kassierin
Sekretär
Protokollführer
Beisitzer
Website
Unter dem Namen «Leist Untere Au» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Heimberg. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.
Das Leistgebiet erstreckt sich vom Industrieweg bis zum Hubel, zwischen Buchwald und Aare.
Der Verein «Leist Untere Au» setzt sich für die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität ein.
Der Verein bezweckt insbesondere:
Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.
Der Verein verfügt über folgende Mittel:
Mitgliederbeiträge, Spenden und Zuwendungen aller Art.
Die Einnahmen des Leistes dienen ausschliesslich zur Bestreitung von Ausgaben die dem Leistzweck dienen. Einzelausgaben bis zu Fr. 500.- liegen in der Kompetenz des Vorstandes.
Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen. Aktivmitglieder mit Stimmrecht sind natürliche Personen, welche die Angebote und Einrichtungen des Vereins nutzen. Passivmitglieder mit Stimmrecht können natürliche oder juristische Personen sein, welche den Verein ideell und finanziell unterstützen. Gönnermitglieder mit Stimmrecht bezahlen einen Jahresbeitrag, der mindestens dem der Aktivmitglieder entspricht.
Die Mitgliedschaft erlischt bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person.
Ein Vereinsaustritt ist auf Jahresende möglich. Das Austrittsschreiben muss mindestens 10 Tage vor der ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Ein Mitglied kann jederzeit wegen Verletzung der Statuten aus dem Verein ausgeschlossen werden. Bleibt ein Mitglied trotz Mahnung den Mitgliederbeitrag schuldig, kann es vom Vorstand automatisch ausgeschlossen werden.
Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) die Revisoren
Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Halbjahr statt. Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder mindestens zehn Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig. Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens drei Wochen vorher schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat spätestens zwei Wochen nach Eingang des Begehrens zu erfolgen. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
Der Vorstand besteht aus drei bis sieben Personen. Sie werden alle zwei Jahre an der Hauptversammlung in globo wiedergewählt. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen. Er kann Arbeitsgruppen
(Fachgruppen) einsetzen. Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Entschädigung anstellen oder beauftragen. Der
Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss dieser Statuten einem anderen Organ übertragen sind. Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen.
Im Vorstand sind folgende Ressorts vertreten:
a) Präsidium
b) Vizepräsidium
c) Finanzen
d) Sekretariat
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsrevisoren oder eine juristische Person, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen. Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich.
Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung zu zweien, vorzugsweise Präsident/in und Sekretär/in.
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und mit dem Stimmenmehr von 2/3 der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.
Diese Statuten wurden am 11.05. 2021 vom Vorstand genehmigt und treten ab diesem Datum in Kraft. Sie ersetzten die Statuten der IG Wohnen Untere Au.
Einzelmitglieder | CHF 20.– |
Familien / Paare | CHF 35.– |
Vereine und Firmen | CHF 50.– |
Ich / wir werde(n) Mitglied beim Leist Untere Au
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Corinne Schweizer, 079 582 47 43, oder per Mail an: info@leistuntereau.ch
Wir halten Sie in regelmässigen Abständen über die Aktivitäten des Leists auf dem Laufenden.