Wir freuen uns über alle konstruktiven Inputs und Anregungen.
„*“ zeigt erforderliche Felder an
Ich / wir werde(n) Mitglied beim Leist Untere Au
Einzelmitglieder | CHF 20.– |
Familien / Paare | CHF 35.– |
Vereine und Firmen | CHF 50.– |
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Corinne Schweizer, 079 582 47 43, oder per Mail an: info@leistuntereau.ch
Wir halten Sie in regelmässigen Abständen über die Aktivitäten des Leists auf dem Laufenden.
Auch letzten Dezember konnte der Leist Untere Au die beliebten Adventsfenster organisieren. Das Leistgebiet erschien wiederum in feierlicher Atmosphäre.
Vielen Dank an alle Beteiligten.
(Klicken Sie auf die Bilder, um eine vergrösserte Ansicht zu erhalten).
Datum | Wo | Wer | Offene Tür | Angebot |
---|---|---|---|---|
01. | Adventsmärit – Eröffnung Adventsfenster | Leist Untere Au | ||
02. | Buechwaldstrasse 68 | Edith + David Willen | ||
04. | Schützenstrasse 7 | Sonja + Daniel Rüegsegger | Ab 18:00 | Suppe mit Brot, Getränk |
07. | Käsereiweg 2B | Mirjam Beutler | Fenster Balkon | |
08. | Schützenstrasse 8 | Brigitte + Kurt Zoss | Ab 18:00 | Glühwein |
09. | Bir Underfüerig 6 | Sonja Wendel | Ab 18:30 | Kleiner Apéro |
10. | Schulstrasse 5, im Kirchgang | Kirchgemeinde, Andreas Losch | ||
11. | Dornhaldestrasse 87b | Martina Finger (WOOD designed by tina) | Ab 17:00 – 20:00 | Punsch, Kaffee, Knabbereien |
12. | Dornhaldestrasse 3 | Spielgruppe Spatzennäscht | ||
14. | Auweg 68 | Manuela Amstutz | Fenster 1. Stock | |
15. | Käsereiweg 40 | Catherine Rösti | Schokolade draussen zum Nehmen | |
16. | Schützenstrasse 15 | Eliane Wäfler | 17:30-19:30 | Apéro vor dem Haus |
17. | Käsereiweg 40 | Burgergemeinde Heimberg | 17:00 – 19:00 | Töpfermuseum geöffnet |
19. | Nünenenweg 1 | Cyrill Messerli | ||
20. | Bernstrasse 238 | Museum zur alten Töpferei | Ab 17:00 | Punsch/Kerzenständer verzieren |
21. | Käsereiweg 2 | Corinne + Willi Schweizer | Ab 18:00 | Glühwein/Punsch/Tee |
22. | Thungschneitweg 53 | Franziska + Peter Leuenberger | 17:30 – 20:00 | Offene Stalltür |
23. | Alpenstrasse 44 | Familie Schmidli | ||
24. | Gemeinde Heimberg | Eingang Gemeinde |
Am Sonntag, 22. Oktober, versammelten sich Naturbegeisterte und Mitglieder des Leist Untere Au am Bahnhof Heimberg. Bei fröhlicher Stimmung und sonnigem Wetter begann unser Spaziergang pünktlich um 10:00 Uhr.
Die Route führte uns über 7 malerische Kilometer durch die Dornhalde, entlang des Winterhalde-Waldes und durch die Thungschneit. Die Vielfalt der Landschaft und die herbstliche Farbenpracht der Natur boten wunderbare Fotomotive und Anlass für interessante Gespräche.
Im Anschluss traf man bei der Kirche Heimberg ein, wo der Vorstand bereits eine gemütliche Mittagsverpflegung im Pavillon vorbereitet hatte. Die Teilnehmer genossen in geselliger Runde Suppe, Züpfe, Wienerli und Getränke.
Wir möchten uns bei allen für das Mitmachen und den positiven Geist bedanken.
Am Sonntag, 22. Oktober lädt der Leist Untere Au zum Spaziergang durch das Leistgebiet ein.
Die Route führt über gut 7 Kilometer durch die Dornhalde via Winterhalde-Wald und Thungschneit bis zum Dälewäldli und dann zurück zur Kirche Heimberg.
Der Treffpunkt zum Start ist um 10.00 Uhr beim Bahnhof Heimberg.
Am Schluss des Spaziergangs offeriert der Leistvorstand eine kleine Mittagsverpflegung im Pavillon der Kirche. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, eine Anmeldung ist nicht nötig.
Wir freuen uns!
Wir setzen uns für die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in Heimberg ein.
Unsere Ziele und Tätigkeiten umfassen:
Wir verfolgen keine kommerziellen Zwecke und erstreben keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.
Präsidentin
Kassierin
Sekretär
Protokollführer
Beisitzer
Website
Unter dem Namen «Leist Untere Au» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Heimberg. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.
Das Leistgebiet erstreckt sich vom Industrieweg bis zum Hubel, zwischen Buchwald und Aare.
Der Verein «Leist Untere Au» setzt sich für die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität ein.
Der Verein bezweckt insbesondere:
Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.
Der Verein verfügt über folgende Mittel:
Mitgliederbeiträge, Spenden und Zuwendungen aller Art.
Die Einnahmen des Leistes dienen ausschliesslich zur Bestreitung von Ausgaben die dem Leistzweck dienen. Einzelausgaben bis zu Fr. 500.- liegen in der Kompetenz des Vorstandes.
Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen. Aktivmitglieder mit Stimmrecht sind natürliche Personen, welche die Angebote und Einrichtungen des Vereins nutzen. Passivmitglieder mit Stimmrecht können natürliche oder juristische Personen sein, welche den Verein ideell und finanziell unterstützen. Gönnermitglieder mit Stimmrecht bezahlen einen Jahresbeitrag, der mindestens dem der Aktivmitglieder entspricht.
Die Mitgliedschaft erlischt bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person.
Ein Vereinsaustritt ist auf Jahresende möglich. Das Austrittsschreiben muss mindestens 10 Tage vor der ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Ein Mitglied kann jederzeit wegen Verletzung der Statuten aus dem Verein ausgeschlossen werden. Bleibt ein Mitglied trotz Mahnung den Mitgliederbeitrag schuldig, kann es vom Vorstand automatisch ausgeschlossen werden.
Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) die Revisoren
Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Halbjahr statt. Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder mindestens zehn Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig. Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens drei Wochen vorher schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat spätestens zwei Wochen nach Eingang des Begehrens zu erfolgen. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
Der Vorstand besteht aus drei bis sieben Personen. Sie werden alle zwei Jahre an der Hauptversammlung in globo wiedergewählt. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen. Er kann Arbeitsgruppen
(Fachgruppen) einsetzen. Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Entschädigung anstellen oder beauftragen. Der
Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss dieser Statuten einem anderen Organ übertragen sind. Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen.
Im Vorstand sind folgende Ressorts vertreten:
a) Präsidium
b) Vizepräsidium
c) Finanzen
d) Sekretariat
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsrevisoren oder eine juristische Person, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen. Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich.
Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung zu zweien, vorzugsweise Präsident/in und Sekretär/in.
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und mit dem Stimmenmehr von 2/3 der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.
Diese Statuten wurden am 11.05. 2021 vom Vorstand genehmigt und treten ab diesem Datum in Kraft. Sie ersetzten die Statuten der IG Wohnen Untere Au.