Leist Untere Au Heimberg

Im Interesse der Gemeinschaft

Teilen Sie uns ihre Anliegen für die Gemeinde Heimberg mit!

Wir freuen uns über alle konstruktiven Inputs und Anregungen.

Beitritt neue Mitglieder

Ich / wir werde(n) Mitglied beim Leist Untere Au

EinzelmitgliederCHF 20.–
Familien / PaareCHF 35.–
Vereine und FirmenCHF 50.–

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Corinne Schweizer, 079 582 47 43, oder per Mail an: info@leistuntereau.ch

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Wir halten Sie in regelmässigen Abständen über die Aktivitäten des Leists auf dem Laufenden.

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News und Aktivitäten

Rückblick auf die Adventsfenster 2024

Mit grosser Freude blicken wir auf die stimmungsvollen Adventsfenster 2024 zurück! Dank der kreativen Gestaltung und dem Engagement unserer Mitglieder und Nachbarn verwandelte sich die Untere Au im Dezember wieder in eine funkelnde Winterlandschaft. Die zahlreichen liebevoll dekorierten Fenster brachten Licht und Wärme in die dunklen Tage und luden zu gemütlichen Abendspaziergängen ein.

Die schönsten Momente und Eindrücke dieser besonderen Aktion haben wir in einer Bildergalerie festgehalten. Schauen Sie rein und lassen Sie sich von der festlichen Atmosphäre inspirieren! Ein herzliches Dankeschön an alle, die durch ihre Teilnahme und Unterstützung diesen wundervollen Gemeinschafts-Moment ermöglicht haben.

Die Erste am Ersten

Ein erfolgreicher Dornhaldemärit für den Leist Untere Au

Der Dornhaldemärit war für den Leist Untere Au ein grosser Erfolg. Das Zwirbeln erfreute sich grosser Beliebtheit, und die kleinen Preise wurden mit Freude entgegengenommen. Besonders die Süssigkeiten wie Minikings und Gummibärli fanden grossen Anklang. Gute Gespräche und zahlreiche Neuanmeldungen rundeten unseren Auftritt erfolgreich ab. Wir danken allen Besuchern herzlich für ihr Kommen.

Rückblick: Wanderung im Leistgebiet

Am 8. Mai 2024 fand im Rahmen des Projekts „Heimberg bewegt“ eine spannende Wanderung im Leistgebiet statt. Naturbegeisterte und Mitglieder des Leist Untere Au trafen sich um 16 Uhr am Bahnhof Heimberg. Die Wanderung führte durch die malerische Landschaft und bot Gelegenheit zum Austausch.

Vielen Dank an alle Teilnehmer für diesen gelungenen Tag! Wir freuen uns auf weitere gemeinsame Aktivitäten.

 

Die Gemeinde Heimberg beim Coop Gemeindeduell:
https://www.coopgemeindeduell.ch/gemeinden/heimberg-21830

Tätigkeiten

Wir setzen uns für die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in Heimberg ein.

Unsere Ziele und Tätigkeiten umfassen:

  • die überparteiliche Vertretung der Quartierinteressen gegenüber den Behörden
  • die Information der Mitglieder
  • den Miteinbezug der Anwohnerschaft bei der Planung von Grossprojekten durch die Gemeinde
  • die Einreichung von Einsprachen und Beschwerden im Zusammenhang mit Bau- und Planungsvorhaben im Leistgebiet
  • aktive Massnahmen zur Reduktion und Beruhigung des motorisierten Verkehrs
  • die Erhöhung der Sicherheit auf Fuss- und Schulwegen
 

Wir verfolgen keine kommerziellen Zwecke und erstreben keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.  

Leistgebiet

Vorstand

Corinne Schweizer

Präsidentin

Monika Schmidli

Kassierin

Stefan Schmidli

Sekretär

Jürg Germann

Protokollführer

Thomas Bürki

Beisitzer

Cyrill Messerli

Website

Statuten

Unter dem Namen «Leist Untere Au» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Heimberg. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.

Das Leistgebiet erstreckt sich vom Industrieweg bis zum Hubel, zwischen Buchwald und Aare.

Der Verein «Leist Untere Au» setzt sich für die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität ein.
Der Verein bezweckt insbesondere:

  • die Quartierinteressen gegenüber den Behörden überparteilich zu vertreten
  • die Information der Mitglieder
  • den Miteinbezug der Anwohnerschaft bei der Planung von Grossprojekten durch die Gemeinde
  • die Einreichung von Einsprachen und Beschwerden im Zusammenhang mit Bau- und Planungsvorhaben im Leistgebiet
  • aktive Massnahmen zur Reduktion und Beruhigung des motorisierten Verkehrs
  • Sicherheit auf Fuss- und Schulwegen

Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.  

Der Verein verfügt über folgende Mittel:

Mitgliederbeiträge, Spenden und Zuwendungen aller Art.

Die Einnahmen des Leistes dienen ausschliesslich zur Bestreitung von Ausgaben die dem Leistzweck dienen. Einzelausgaben bis zu Fr. 500.- liegen in der Kompetenz des Vorstandes.

Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen. Aktivmitglieder mit Stimmrecht sind natürliche Personen, welche die Angebote und Einrichtungen des Vereins nutzen. Passivmitglieder mit Stimmrecht können natürliche oder juristische Personen sein, welche den Verein ideell und finanziell unterstützen. Gönnermitglieder mit Stimmrecht bezahlen einen Jahresbeitrag, der mindestens dem der Aktivmitglieder entspricht.

Die Mitgliedschaft erlischt bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person.

Ein Vereinsaustritt ist auf Jahresende möglich. Das Austrittsschreiben muss mindestens 10 Tage vor der ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Ein Mitglied kann jederzeit wegen Verletzung der Statuten aus dem Verein ausgeschlossen werden. Bleibt ein Mitglied trotz Mahnung den Mitgliederbeitrag schuldig, kann es vom Vorstand automatisch ausgeschlossen werden.

Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) die Revisoren

Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Halbjahr statt. Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder mindestens zehn Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig. Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens drei Wochen vorher schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit die  Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat spätestens zwei Wochen nach Eingang des  Begehrens zu erfolgen. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.   

Der Vorstand besteht aus drei bis sieben Personen. Sie werden alle zwei Jahre an der Hauptversammlung in globo wiedergewählt. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen. Er kann Arbeitsgruppen
(Fachgruppen) einsetzen. Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Entschädigung anstellen oder beauftragen. Der
Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss dieser Statuten einem anderen Organ übertragen sind. Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen.
Im Vorstand sind folgende Ressorts vertreten:
a) Präsidium
b) Vizepräsidium
c) Finanzen
d) Sekretariat

Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsrevisoren oder eine juristische Person, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen. Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich.

Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung zu zweien, vorzugsweise Präsident/in und Sekretär/in.

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und mit dem Stimmenmehr von 2/3 der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.

Diese Statuten wurden am 11.05. 2021 vom Vorstand genehmigt und treten ab diesem Datum in Kraft. Sie ersetzten die Statuten der IG Wohnen Untere Au.

Galerie

Bilder aus dem Leistgebiet und aus unseren Aktivitäten.